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   BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95   

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BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95 (https://dejure.org/1996,2154)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1996 - 5 RJ 56/95 (https://dejure.org/1996,2154)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1996 - 5 RJ 56/95 (https://dejure.org/1996,2154)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 163
  • NZS 1996, 78
  • NZS 1997, 78
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 40/91

    Erwerbsunfähigkeit - Behinderter in einer beschützenden Werkstatt

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Alternative 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sein kann.

    Erkennbare gedankliche Grundlage seiner Entscheidungen ist also bereits seinerzeit für den Senat die Alternative gewesen, daß gemäß § 1 Abs 1 Satz 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (SVBG) Pflichtversicherte - entsprechend dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Begriffs der Erwerbsunfähigkeit in § 1247 Abs 2 RVO, s Senatsurteile vom 9. September 1983 (5b RJ 90/82; SozR 2200 § 1247 Nr 41) und vom 22. April 1992 (5 RJ 40/91; BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) - nach den allgemeinen für nichtbehinderte Versicherte geltenden Maßstäben entweder erwerbsfähig oder erwerbsunfähig waren und sich dies wesentlich nach Eigenart und Umfang der Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte richtete.

    Der Gesetzgeber hat sich mit der Einfügung des Halbsatzes 2 in § 44 Abs 2 Satz 1 SGB VI erkennbar gegen die anderslautende Gesetzesauslegung des Senats in seinem Urteil vom 22. April 1992 (5 RJ 40/91 - BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) gewandt.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Der Schutzbereich des Art 3 Abs 1 GG ist lediglich betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287) oder wesentlich Ungleiches gleich (BVerfGE 72, 141, 150; 84, 133, 158).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Der Schutzbereich des Art 3 Abs 1 GG ist lediglich betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287) oder wesentlich Ungleiches gleich (BVerfGE 72, 141, 150; 84, 133, 158).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Der Schutzbereich des Art 3 Abs 1 GG ist lediglich betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287) oder wesentlich Ungleiches gleich (BVerfGE 72, 141, 150; 84, 133, 158).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Art 3 Abs 3 GG will verhindern, daß das Individuum durch die Einordnung in eine durch Diskriminierung gefährdete Gruppe stigmatisiert und benachteiligt wird (BAG in DB 1996, 580, 581).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Der Schutzbereich des Art 3 Abs 1 GG ist lediglich betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287) oder wesentlich Ungleiches gleich (BVerfGE 72, 141, 150; 84, 133, 158).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Der Schutzbereich des Art 3 Abs 1 GG ist lediglich betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287) oder wesentlich Ungleiches gleich (BVerfGE 72, 141, 150; 84, 133, 158).
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    Dabei wird auch zu beachten sein, daß die Tatsache der Ausübung einer Tätigkeit in der Regel einen stärkeren Beweiswert hat als die scheinbar dies ausschließenden medizinischen Befunde (BSG, Urteile vom 28. Februar 1963 - 12 RJ 24/58 - SozR Nr 24 zu § 1246 RVO und vom 26. September 1975 - 12 RJ 208/74 - SozR 2200 § 1247 Nr 12).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Alternative 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sein kann.
  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter, erwerbswirtschaftliche Nutzung des verbliebenen

    Auszug aus BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95
    In seinen Urteilen vom 23. und 25. April 1990 sowie 22. April 1992 (5 RJ 50/88, 68/88 und 40/91, BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 1, SozR 3-2200 § 1247 Nr 3 und BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) ist der Senat davon ausgegangen, daß die in einer Werkstatt für Behinderte verrichtete Arbeit eine tatsächlich ausgeübte "Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit" iS von § 1247 Abs 2 Alternative 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) sein kann.
  • BSG, 09.09.1983 - 5b RJ 90/82

    Erwerbsunfähigkeit bei Schwerbehinderten

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 12/14 R

    Anspruch auf medizinische Leistungen für voll erwerbsgeminderte und in einer

    Wie der 5. Senat des BSG bereits in seinem Urteil vom 24.4.1996 (5 RJ 56/95 - BSGE 78, 163 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6) ausgeführt hat, liegt bei dauerhaft Erwerbsgeminderten mit einer Beschäftigung in einer WfbM eine Benachteiligung wegen Behinderung nicht vor, wenn der behinderte Mensch einerseits wegen Art oder Schwere seiner Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einsetzbar und infolgedessen als erwerbsunfähig (heute: voll erwerbsgemindert) angesehen wird, er andererseits aber einen Rentenanspruch (damals nach § 44 Abs. 1 bis 3 SGB VI) erwerben kann, sofern er 240 Monate versichert ist.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 24. April 1996 (5 RJ 34/95 - veröffentlicht in juris und 5 RJ 56/95 - BSGE 78, 163, 164 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6 S 12) ausgeführt hat, ist diese Regelung nach ihrem Wortlaut dahin zu verstehen, daß bei den nach § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI pflichtversicherten Behinderten unter dem Blickwinkel der Erwerbsfähigkeit zwei Gruppen zu unterscheiden sind: diejenigen Versicherten, die trotz ihrer Behinderung zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fähig sind, sowie diejenigen Versicherten, die infolge ihrer Behinderung zu gleicher Arbeit nicht fähig sind.

    Insoweit gilt dasselbe, was der Senat in anderem Zusammenhang in seinen Urteilen vom 14. April 1996 (5 RJ 34/95 - veröffentlicht in juris und 5 RJ 56/95 - BSGE 78, 163, S 167 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6 S 14) ausgeführt hat: "Der Gesetzgeber geht damit von dem aus, was von außerhalb seines Einflußbereichs ihm als gleich oder ungleich vorgegeben wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Ist eine solche Arbeitsmöglichkeit konkret nicht oder nicht mehr im bisherigen Umfang vorhanden, tritt insoweit Erwerbsminderung ein (im Anschluss an BSG vom 24.4.1996 - 5 RJ 56/95 = BSGE 78, 163 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6, juris RdNr 20).

    Er erfordert zum einen die Feststellung, was der Versicherte arbeitsmäßig (noch) leisten kann aufgrund der bei ihm naturwissenschaftlich, insbesondere medizinisch ermittelten körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten, zum anderen die Bewertung, ob und wie dies Fähigkeiten unter den auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jeweils aktuellen Arbeits- und Produktionsverhältnissen wirtschaftlich verwertbar sind (BSG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 RJ 56/95 -, juris Rn. 20).

  • BSG, 12.12.2012 - B 13 R 330/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlerhafte Beweiswürdigung - abstrakter Rechtssatz -

    b) Soweit der Kläger eine Divergenz des LSG-Urteils zum Urteil des BSG vom 24.4.1996 (BSGE 78, 163 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6) geltend macht, weil diese Entscheidungen Obersätze zur Berücksichtigung nicht auf dem "normalen" Arbeitsmarkt erbrachter Tätigkeiten bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit enthielten, die sich "signifikant" unterschieden, hat er schon nicht aufgezeigt, dass die genannten Entscheidungen zu derselben Rechtslage ergangen sind (vgl § 44 Abs. 2 S 1 SGB VI in der bis zum 31.12.1995 geltenden Fassung bzw § 43 Abs. 2 S 2, S 3 Nr. 1 SGB VI in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung) .

    Denn wenn nach seinen Ausführungen einerseits das BSG klargestellt habe, dass die Tätigkeit eines Behinderten in einer Werkstatt für Behinderte für sich allein noch nicht bedeute, dass er auch erwerbsunfähig sei, während das LSG andererseits darauf abgestellt habe, dass eine Tätigkeit außerhalb des "normalen" Arbeitsmarktes zwingend zur Annahme fehlender Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und damit zur Erwerbsunfähigkeit führe, so kann die Entscheidung des LSG auf diesen unterschiedlichen Maßstäben nur beruhen, wenn eine Zugrundelegung der Kriterien des BSG (vgl BSGE 78, 163, 166 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6 S 13) im Fall des Klägers zu einem abweichenden Ergebnis führen würde.

  • BVerfG, 02.01.2002 - 1 BvR 534/99

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch das

    Es ist nicht ersichtlich, dass darin eine Verletzung des Benachteiligungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG liegt (vgl. auch BSGE 78, 163 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2000 - L 3 RJ 26/99

    Rentenversicherung

    Bei dieser Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist die in der Werkstatt von der Behinderten konkret verrichtete Tätigkeit zwingend zu berücksichtigen und zu beachten, dass die Tatsache der Ausübung einer konkreten Tätigkeit in der Regel einen stärkeren Beweiswert hat als scheinbar dies ausschließende medizinische Befunde (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 6 SGB VI; BSG Urteil vom 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R -).

    Im übrigen spiegelt die Rentenversicherung eine vom Gesetzgeber nicht herbeigeführte, sondern vorgefundene Ungleichheit, die er als solche akzeptieren muß, will er nicht gerade damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, dass er Ungleiches gleich behandelt (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 6 SGB VI; BSG, Urteil vom 23.02.2000 B 5 RJ 8/99 R -).

  • LSG Bayern, 15.01.2002 - L 20 RJ 611/00
    Bei den nach § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI pflichtversicherten Behinderten sind danach unter dem Blickwinkel der Erwerbsfähigkeit zwei Gruppen zu unterscheiden: Die trotz ihrer Behinderung zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fähigen Versicherten und die infolge ihrer Behinderung zu gleicher Arbeit nicht fähigen Versicherten (BSG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 RJ 56/95 in SozR 3-2600 Nr. 6 zu § 44).

    Die davon abweichende Rechtsprechung, die zur Frage der Erwerbsfähigkeit vorrangig auf die Höhe des tatsächlich ausgezahlten Arbeitsentgeltes abstellte (Urteil vom 22.04.1992 - 5 RJ 40/91 - in SozR 3-2200 Nr. 12 zu § 1247), hat das BSG in seiner Entscheidung vom 24.04.1996 (aaO) unter Hinweis auf die seiner damaligen Gesetzesauslegung widersprechende Ergänzung des § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI durch das zweite SED-UnBerG aufgegeben.

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.07.2002 - L 7 RJ 2/01

    Erwerbsunfähigkeit bei Behinderten - Werkstatt für Behinderte - allgemeiner

    Im März 1997 beantragte die Klägerin erneut eine Überprüfung der ablehnenden Rentenbescheide, unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24. April 1996 - 5 RJ 56/95 -.

    Während zunächst entscheidend auf die gewisse Regelmäßigkeit und vor allem auf das Erzielen mehr als geringfügiger Einkünfte im Rahmen der Tätigkeit in der WfB abgestellt wurde ( vgl. Urt. vom 14. März 1985 - 5b RJ 66/84 - und 25. April 1990 - 5 RJ 68/88 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 3; modifiziert durch Urt. vom 22. April 1992 - u.a. 5 RJ 40/91- SozR 3-2200 § 1247 Nr. 12) ist in Urteilen vom 24. April 1996 (u.a. 5 RJ 56/95 - SozR 3-2600 § 44 Nr. 6) ausgeführt worden, dass die Neuregelung in § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 SGB VI , wonach erwerbsunfähig auch Versicherte nach § 1 ( Satz 1) Nr. 2 SGB VI seien, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein könnten, schon nach ihrem Wortlaut nur dahin verstanden werden könne, dass bei den genannten Personen unter dem Blickwinkel der Erwerbsfähigkeit zwei Gruppen zu unterscheiden seien, nämlich die trotz ihrer Behinderung zu einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fähigen Versicherten und die infolge ihrer Behinderung zu gleicher Arbeit nicht fähigen Versicherten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Erstattungsanspruch

    Rechtfertigt bereits die Tatsache, dass ein behinderter Mensch in einer Werkstatt für Behinderte tätig ist, noch nicht den Schluss, dass auch (auf Dauer) verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 6), so spricht der Umstand, dass Versicherte nur für Tätigkeiten in Werkstätten für Behinderte in Betracht kommen, ebenfalls nicht dagegen, dass eine "positive" Prognose im Sinne des § 10 Nr. 2 Buchstabe b) SGB VI gestellt werden kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - L 3 RJ 108/98

    Rentenversicherung

    Wenngleich eine derartige begriffliche Erklärung in § 44 Abs. 1 SGB VI a.F. nicht enthalten ist, besteht kein Grund, von der interpretierenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urteil vom 24.04.1996, 5 RJ 56/95, SozR 3-2600 § 44 Nr. 6, BSGE 78, 163) abzuweichen.
  • SG Nürnberg, 29.05.2018 - S 9 R 1274/16

    Erstattung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • SG Nürnberg, 30.04.2018 - S 9 R 544/17

    Leistungen, Rente, Erwerbsminderung, Rentenversicherung, Bescheid, Bewilligung,

  • LSG Niedersachsen, 10.05.2001 - L 8 AL 216/99
  • SG Augsburg, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehaträgers (hier:

  • BSG, 25.08.2008 - B 13 R 205/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2010 - L 4 R 5237/08
  • SG Hildesheim, 27.03.2009 - S 4 R 380/06
  • SG Osnabrück, 25.01.2007 - S 10 RJ 373/01
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 R 195/09
  • SG Aachen, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11
  • SG Osnabrück, 29.12.2005 - S 11 RJ 338/03
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